Sie bekommen von uns auf Wunsch immer im Vorfeld die Kosten für die anstehende Behandlung mitgeteilt. Auf Verlangen auch sehr gerne schriftlich.

Wir arbeiten mit dem Taxpunktwert von 1.15 nach Dentotar-Tarif und für KK aus den Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gilt der alte Leistungskatalog und der Taxpunktwert 3.10.

CMD Sprechstunde. Die Kosten für die ausführliche Befunderhebung bei einer CMD Erkrankung belaufen sich auf ca. 400,- SFR. Die Kosten der Grunduntersuchung werden bei Vorliegen einer Funktionsstörung des muskuloskelettalen Systems des Kauapparates von der Grundversicherung Ihrer KK, auch ohne Zahnzusatzversicherung übernommen.

Bei Neupatienten ist die reine zahnmedizinische Erstkonsultation mit ausführlicher Beratung kostenpflichtig und beträgt ca. 80,-SFR. 

Wenn Sie einmal in unserer Patientenkartei aufgenommen wurden, sind die halbjährlichen, zahnärztlichen Kontrollen in Verbindung mit einer Dentalhygiene immer gratis!

Für eine Zweitmeinung mit Erarbeitung eines Behandlungskonzeptes, Röntgendiagnostik (falls nicht vorhanden) und schriftlichem Kostenvoranschlag verrechnen wir je nach Aufwand bis zu 400,-SFR. Bei anschliessender Behandlung in der Zahnarztpraxis Schifflände, werden Ihnen 50% von den Beratungskosten zurückerstattet oder verrechnet.

Bei komplexen und aufwändigen Sanierungen behandeln wir Sie auch gerne zu vorher vereinbarten Pauschalpreisen.

Notfall- und Sofortbehandlungen von Neupatienten erfolgen erst nach einer Akontozahlung von 200,- SFR. Dieser Betrag wird mit den erfolgten Leistungen verrechnet oder bei geringerem Aufwand wird Ihnen die Differenz zurückerstattet.

5 Jahre Garantie. Wir gewähren Ihnen exclusiv eine 5 jährige Garantie auf die von uns ausgeführten zahnärztlichen und zahntechnischen Arbeiten. Für die Aufrechterhaltung und die Gültigkeit der Garantie ist der Patient verpflichtet die Empfehlungen hinsichtlich der Anzahl der zahnärztlichen Kontrollen und Dentalhygiene in der Zahnarztpraxis Schifflände pro Jahr einzuhalten, sowie bei Bedarf der Empfehlung, ein Zahnschienensystem zum Schutz vor nächtlichem Zähneknirrschen zu tragen, zu entsprechen. Die Kontrollen des angefertigten Zahnersatzes sind im Rahmen der Garantieaufrechterhaltung immer kostenlos.

2 Jahre Garantie. Für Fremdlaborarbeiten wie Prothesen und Provisorien gelten 2 Jahre. Ebenso für Zahnschienen, Knirscherschienen, Zahnschienensysteme und explizit Zahnhalsfüllungen.  

Ausschluss von der Garantie. Ausgenommen von der Garantie sind zahnärztliche und zahntechnische Arbeiten, welche der Patient durch sein persönliches Verhalten oder Umfeld stark beeinflussen kann. Hierzu zählen das Farbergebnis nach einem Bleaching, die erneute Zahnbelagsbildung nach einer Prophylaxesitzung und sämtliche Arbeiten die explizit entgegen unserer Empfehlung von dem Patienten persönlich gewünscht wurden (z.Bsp. grossvolumige Kunststofffüllungen statt einer Krone, Teilkrone oder eines Inlays sowie provisorische Füllungen und Frontzahnrestaurationen bei instabilen Seitenzahnverhältnissen). Ein Ausschluss der Garantie erfolgt ebenfalls, sollte der Patient die Empfehlungen hinsichtlich der Anzahl der zahnärztlichen Kontrollen und Dentalhygiene in der Zahnarztpraxis Schifflände pro Jahr nicht einhalten und bei vorhandenem Bruxismus die Empfehlung eine Zahnschiene zu tragen nicht annehmen, oder diese nicht anwenden.

Vorauszahlungen. Bei umfangreichen  Arbeiten werden 30% Akonto des zu erwartenden Rechnungsbetrages vor der ersten Behandlung fällig. Der Restbetrag 70% nach Abschluss der Behandlung.

5% Rabatt. Bei Sofortzahlung nach Behandlungsabschluss oder bei Akontozahlungen erhalten Sie 5% Rabatt auf die erfolgte, zahnärztliche Behandlung. Ausgenommen sind Material- und zahntechnische Kosten.

Ratenzahlungen. Wir haben das Factoring an ein Abrechnungsinstitut ausgelagert und unsere Patienten profitieren von der Möglichkeit, jede Rechnung in 4 Monatsraten ohne Mehrkosten zu begleichen. Andere Zahlungsvarianten werden individuell mit dem Kreditinstitut auf Ihre Bedürfnisse hin ausgearbeitet.